Ein Mandant hat eine Wohnung geerbt. Er weiß, dass er zum Notar muss, und sucht im Netz nach einer Kanzlei in seiner Nähe. Er tippt „Notar“ und den Namen seiner Stadt in die Suchmaschine, klickt auf den ersten Treffer und landet auf der Website einer Kanzlei. Dort liest er von „Vermögensnachfolge-Gestaltung“, von „letztwilligen Verfügungen“, von „testamentarischer Disposition“ oder „Universalsukzession“. Das alles ist juristisch präzise. Für den Suchenden ist es verwirrend. Er sucht nach den Worten, die er selbst im Kopf hat, und findet sie nicht.
Diese Beobachtung lässt sich auf vielen Notar-Websites machen: präzise Fachsprache auf der Seite, Alltagssprache im Kopf der Mandanten. Die Übersetzungsarbeit müssen das Sekretariat und bei der Beurkundung auch der Notar selbst leisten.
Was Mandanten suchen und was Notare schreiben
Notarielle Texte sind in einer juristischen Tradition geschult. Sie sind präzise, rechtssicher, am Wortlaut des Gesetzes orientiert. Wer „letztwillige Verfügung“ schreibt, weiß, dass damit Testament und Erbvertrag gleichermaßen abgedeckt sind. Wer von „Vermögensnachfolge-Gestaltung“ spricht, beschreibt eine ganze Reihe von Instrumenten, vom Berliner Testament bis zur vorweggenommenen Erbfolge. Die Begriffe haben ihren Ort und ihren Sinn in der notariellen Praxis.
Mandanten kommen aus einer anderen Sprachwelt. Sie haben keinen juristischen Hintergrund, sie haben ein konkretes Anliegen: Sie haben geerbt, sie kaufen eine Wohnung, sie möchten vor einem Krankenhausaufenthalt eine Patientenverfügung regeln. Sie suchen nicht den präzisen Fachbegriff, sondern das Wort, das sie in ihrem Alltag nutzen.
Beide Sprachen sind in ihrem Kontext richtig. Das Problem entsteht an der Stelle, wo beide Welten aufeinandertreffen, ohne dass eine Übersetzung stattfindet. Eine Website, die ausschließlich juristische Fachsprache nutzt, wirkt auf den Mandanten so, als spräche jemand eine andere Sprache. Sie ist nicht falsch, aber sie erreicht ihre Zielgruppe nicht.
Im Beratungsgespräch kann der Mandant nachfragen, wenn er etwas nicht versteht. Auf der Website fehlt diese Möglichkeit. Sie muss daher von Anfang an klar und verständlich sein.
Die fehlende Mandantensprache wirkt sich auch auf die Google-Suche aus. Wer „Erbschaft“ tippt, sieht in den oberen Suchergebnissen vor allem Seiten, die genau dieses Wort verwenden. Eine Kanzlei-Seite, auf der das Wort nicht vorkommt, erscheint dort in der Regel gar nicht.
Drei Beispiele aus dem Notariatsalltag
„Erbschaft“ statt „Vererben“ oder „letztwillige Verfügung“
Aus notarieller Sicht steht im Erb- und Vermögensbereich die aktive Gestaltung im Vordergrund: jemand setzt zu Lebzeiten ein Testament auf, schließt einen Erbvertrag oder vereinbart eine Schenkung. Der notarielle Blick ist in die Zukunft gerichtet. Mandanten haben häufig eine andere Perspektive. Sie kommen erst dann zum Notar, wenn das Ereignis schon eingetreten ist. Sie haben geerbt. Sie suchen nach „Erbschaft“, weil sie sich in der passiven Rolle befinden, nicht in der gestaltenden. Eine Website, die nur die aktive Seite benennt, spricht diese Mandanten nicht an.
„Hauskauf“ und „Wohnungskauf“
Eine der häufigsten Beurkundungen im Notariat ist der Immobilien-Kaufvertrag. Im juristischen Sprachgebrauch heißt das „Grundstückskaufvertrag“. Mandanten suchen anders: Sie suchen „Hauskauf Notar“, „Wohnungskauf Notar“ oder auch „Eigentumswohnung kaufen Notarkosten“. Das sind keine klassischen Fachbegriffe, aber genau die Wörter, die Mandanten bei Google eingeben.
Wenn das Thema Immobilienkauf auf der Website nur unter „Grundstücksrecht“ steht, müssen Mandanten die Übersetzung selbst leisten. Wer „Hauskauf“ oder „Wohnungskauf“ als Überschrift verwendet und den Fachbegriff erst im weiteren Verlauf einführt, holt die Mandanten dort ab, wo sie suchen.
„Firma gründen“ statt „Gesellschaftsrecht“
Wer eine GmbH gründen möchte, geht zum Notar. Der Gesellschaftsvertrag muss nach § 2 GmbHG notariell beurkundet werden. Mandanten suchen aber nicht nach „Gesellschaftsrecht“ oder „Beurkundung des Gesellschaftsvertrags“, sondern nach „GmbH gründen Notar“ oder „Firma gründen Notar“. Auf vielen Kanzleiseiten liegt der entsprechende Inhalt dennoch unter „Gesellschaftsrecht“ oder „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Wer nach einer Firmengründung sucht, sucht vergeblich.
Drei Beispiele für sinnvolle Fachbegriffe
In der Sprache des Mandanten zu sprechen heißt nicht, alle juristischen Begriffe zu ersetzen. Manche müssen stehen bleiben, weil der Mandant ihnen ohnehin begegnet, in der Terminbestätigung, auf der Rechnung, in der Urkunde selbst. Sie sollten dann aber klar erklärt werden.
Die „Beurkundung“ ist ein solcher Begriff. Sie ist die strengste gesetzliche Form für Rechtsgeschäfte und der Kern der notariellen Tätigkeit. Sie dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten: der Notar nimmt die Erklärung oder den Vertrag schriftlich auf, belehrt die Parteien über die rechtliche Tragweite und bestätigt den Vorgang mit Unterschrift und Siegel. Mandanten lesen das Wort in der Terminbestätigung, auf der Rechnung und auf der Urkunde selbst. Auf der Website lässt sich der Begriff einführen und beim ersten Vorkommen kurz erklären, etwa als: „Beurkundung (der Vorgang, bei dem der Notar einen Vertrag schriftlich festhält, die rechtlichen Folgen erläutert und das Dokument mit Unterschrift und Siegel verbindlich macht)“.
Bei der „Beglaubigung“ bestätigt der Notar lediglich, dass eine Unterschrift in seiner Gegenwart geleistet oder anerkannt wurde. Den Inhalt der Erklärung prüft er dabei nicht. Mandanten verwechseln beides regelmäßig. Drei Zeilen auf der Website können den Unterschied verständlich machen, ohne zur juristischen Abhandlung zu werden.
Auch die „Belehrung“ hat auf einer Notar-Website ihren Platz. Bei jeder Beurkundung ist sie Pflicht: der Notar erklärt den Beteiligten die rechtliche Tragweite ihrer Erklärung, bevor sie unterzeichnen. Im Alltagsdeutsch klingt das Wort gelegentlich herablassend, gemeint ist aber die rechtliche Aufklärung. Wer den Begriff schon auf der Website einordnet, nimmt der späteren Begegnung die Irritation.
Wer den Mandanten auf der Website gut vorbereitet, muss später weniger erklären. Der gesamte Ablauf wird damit reibungsloser.
Was die Website dem Sekretariat abnimmt
Im Notariat ist die Belastung des Sekretariats ein bekanntes Thema. Alle Erstkontakte landen dort. Die Übersetzung zwischen Fachsprache und Mandantensprache gehört zu den Hauptaufgaben. Was ein Mandant auf der Website nicht verstanden hat, fragt er am Telefon. Was er nicht zuordnen kann, lässt er sich erklären.
Eine Website, die in der Mandantensprache spricht, verschiebt diesen Übersetzungsaufwand. Sie nimmt einen Teil der Arbeit am Telefon vorweg. Ein Mandant, der auf der Sektion „Hauskauf“ gelesen hat, dass eine Immobilien-Beurkundung in der Regel zwischen einer und anderthalb Stunden dauert, dass Käufer- und Verkäuferseite entweder selbst erscheinen oder sich durch eine Vollmacht vertreten lassen und dass zum Termin nur der Personalausweis mitzubringen ist, während Grundbuchauszug und Lageplan von der Kanzlei eingeholt werden, ruft anders an als jemand, der nur weiß, dass er etwas mit dem Notar zu regeln hat.
Für das Sekretariat heißt das: weniger Rückfragen, weniger Übersetzungsarbeit am Telefon und damit eine deutliche Entlastung im Tagesgeschäft.
Das Gespräch mit dem Sekretariat wird dadurch nicht ersetzt, sondern vorbereitet. Der Mandant ist besser informiert, kennt sich in der Materie bereits aus und muss viele Fragen am Telefon gar nicht erst stellen, weil sie auf der Website schon beantwortet werden.
Ein Leitfaden für die Praxis
Mandantensprache an Schlüsselstellen
Schlüsselstellen sind die Orientierungspunkte, an denen Mandanten sich auf der Website zurechtfinden: die Navigation, die Tätigkeitsfelder, die FAQ-Sektion, der Footer. Hier zählt das Mandantenwort: „Erbschaft“, „Hauskauf“, „Vollmacht“, „Schenkung“, „Ehevertrag“, „Unternehmensgründung“. Diese Wörter führen zum Klick, sie führen zum passenden Inhalt. Das kann eine Sektion auf der Startseite sein, ebenso die passende Unterseite. Im folgenden Text kann der Fachbegriff dann eingeführt werden.
Fachbegriff bei erster Verwendung kurz erklären
Wo ein Fachbegriff im weiteren Verlauf unverzichtbar ist, gilt: beim ersten Vorkommen kurz erklären, danach kann er stehen bleiben. Die Erklärung kann in einer Klammer stehen oder in einem kurzen Folgesatz, je nachdem, was sich besser liest. Ein knappes Beispiel: „Beglaubigung (die Bestätigung einer Unterschrift durch den Notar, ohne inhaltliche Prüfung)“. Das reicht, um Mandanten den Begriff verständlich zu machen.
Mandantensprache dominiert, Vertiefung ist erlaubt
Halb fachsprachlich und halb alltäglich zu schreiben wirkt unentschieden. Eine Sektion, die in der Überschrift „Erbschaft“ verspricht, im ersten Satz aber sofort in „Universalsukzession“ und „Pflichtteilsergänzungsanspruch“ abbiegt, hält das Versprechen nicht ein. Sinnvoller ist es, in der Sektion einheitlich zu bleiben: die Mandantensprache bestimmt den Ton, einzelne Fachbegriffe werden bei Bedarf erklärt. Wer juristische Tiefe sucht, findet sie in einem Vertiefungs-Abschnitt, der den Hauptteil ergänzt, aber klar von ihm getrennt steht.
Fazit
Eine Notar-Website, die in der Mandantensprache spricht, hat einen spürbaren Effekt. Wer als Mandant versteht, worum es geht, fasst Vertrauen, lange bevor er die Kanzlei betritt. Das Sekretariat wird entlastet, weil viele Verständnisfragen gar nicht erst gestellt werden. Auch im Beurkundungstermin macht sich das bemerkbar: ein gut vorbereiteter Mandant kommt mit konkreten Fragen statt mit allgemeiner Unsicherheit. Nicht jeder Mandant wird die Website gründlich lesen. Wer es doch tut, gewinnt Klarheit, bevor er das Sekretariat anruft oder zur Beurkundung in die Kanzlei kommt. Und macht den Notariatsalltag ein bisschen einfacher.