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Notarius Digitalis
Bundesnotarordnung-Kommentar auf einem Holztisch vor einem Fenster mit Tageslicht

Berufsrecht Von Philipp Niedrich

§ 29 BNotO in der Praxis: was Notar-Websites dürfen

Werbeverbot, Sachlichkeitsgebot, klare Grenzen: was § 29 BNotO Notar-Websites untersagt und wie das Rundschreiben Nr. 03/2020 der Bundesnotarkammer dazu Klarheit bringt.

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